Jeder Landesverband kann im Jahr mehrere „Zielfahrten“ durchführen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich durch den zuständigen Landesverbandsfachwart Radtourenfahren, der auch als Verantwortlicher fungiert und die Ausschreibung erstellt. Die Durchführung kann an einen dem Landesverband angehörigen Verein übertragen werden. Die Vergabe durch den Landesverband kann auch während der laufenden Saison festgelegt werden. Die Punktevergabe erfolgt nach dem Punkt 1.5 der aktuellen Generalausschreibung mit max. 4 Punkten. Bei der Terminierung der Zielfahrten ist zu berücksichtigen, dass an diesem Tag weder eine andere RTF im eigenen LV noch eine RTF in einem angrenzenden LV im Umkreis von 50 km zum Veranstaltungsort stattfindet. Im Breitensportkalender werden diese Veranstaltungen nicht veröffentlicht.